Triton

DGUV Vorschrift 40 – Zertifizierte Taucherarbeiten

Die DGUV Vorschrift 40 (ehemals BGV C23) ist die massgebliche Unfallverhuetungsvorschrift fuer Taucherarbeiten in Deutschland. Taucherteam TRITON aus Bochum NRW arbeitet vollstaendig DGUV-konform und erfuellt alle Anforderungen an Ausruestung, Personal und Arbeitsorganisation fuer sichere Bautauchereinsaetze.

Was regelt die DGUV Vorschrift 40?
  • Qualifikationsanforderungen an Taucher und Taucheinsatzleiter
  • Mindestanforderungen an Tauchausruestung und Atemgasversorgung
  • Organisatorische Anforderungen (Taucheinsatzleiter, Signalmann, Reservetaucher)
  • Sicherheitsvorschriften fuer den Taucheinsatz
  • Dokumentationspflichten und Pruefprotokolle
  • Notfall- und Rettungskonzepte
  • Anforderungen an die Dekompression
  • Besondere Regelungen fuer Bautaucher und Forschungstaucher
TRITON und DGUV Vorschrift 40

Alle Taucher von Taucherteam TRITON sind nach DGUV Vorschrift 40 zertifiziert. Wir stellen bei jedem Einsatz einen qualifizierten Taucheinsatzleiter, Signalmann und Reservetaucher. Unsere Ausruestung wird regelmaessig geprueft und entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

Frueher BGV C23 – heute DGUV Vorschrift 40

Die frühere BGV C23 wurde in die DGUV Vorschrift 40 ueberfuehrt. Die Inhalte wurden aktualisiert und an moderne Standards angepasst. Auftraggeber sollten darauf achten, dass beauftragte Tauchunternehmen die DGUV Vorschrift 40 vollstaendig einhalten.

Warum ist DGUV-Konformitaet wichtig?

Auftraggeber haften mit, wenn sie Tauchunternehmen beauftragen, die nicht DGUV-konform arbeiten. TRITON bietet Ihnen Rechtssicherheit durch lueckenlose Dokumentation und zertifiziertes Personal. Alle Pruefberichte und Einsatzprotokolle werden Ihnen zur Verfuegung gestellt.

Kontakt: Taucherteam TRITON GmbH, Bochum NRW. DGUV-konforme Taucherarbeiten bundesweit. +491707735760.

Kostenloses Angebot innerhalb von 24 Stunden.